Allgemeine Geschäftsbedingungen

SaaS-Vertrag

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Diese Bedingungen gelten für Ihre Nutzung der SaaS-Dienste (wie nachstehend definiert). Indem Sie auf „Ich stimme zu“ oder „Akzeptieren“ klicken und auf die SaaS-Dienste zugreifen bzw. diese nutzen, stimmen Sie diesen Bedingungen als „Kunde“ gegenüber der Beyond Operations Limited, Firmennummer 8717366 („Beyond Operations“ oder „wir“), zu.

Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, auf den Dienst zuzugreifen bzw. diesen zu nutzen, und Sie müssen dies unverzüglich unterlassen.

2. ÄNDERUNGEN

Wir können diese Bedingungen jederzeit ändern, indem wir Sie per E-Mail oder durch einen Hinweis auf der Website über die Änderung informieren. Sofern nicht anders angegeben, wird jede Änderung mit dem im Hinweis genannten Datum wirksam. Sie sind dafür verantwortlich, sich mit den jeweils aktuellen Bedingungen vertraut zu machen. Indem Sie den SaaS-Dienst ab dem Datum, an dem die Bedingungen geändert werden, weiterhin aufrufen und nutzen, stimmen Sie zu, an die geänderten Bedingungen gebunden zu sein.

Abschnitt A: Vertrag und wesentliche Details

Vertrag

Beyond Operations verpflichtet sich, die Beyond-Software als SaaS-Dienst sowie zugehörige Dienstleistungen bereitzustellen, und der Kunde verpflichtet sich, diese zu den Bedingungen des Vertrags zu erwerben. Der Vertrag umfasst:

➔ Abschnitt A (Vertrag und wesentliche Details, einschließlich dieses Deckblatts und der Unterschriftenklausel); und

➔ Abschnitt B (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Wesentliche Details
 
Punkt
Detail
Startdatum Das Datum, an dem Sie diesen Bedingungen zustimmen und mit der Nutzung des SaaS-Dienstes beginnen.
Enddatum Das Datum, an dem dieser Vertrag gemäß seinen Bestimmungen beendet wird.
SaaS-Dienst Der SaaS-Dienst ist eine Softwareplattform für die Umsetzung von Unternehmensstrategien zur Nutzung durch Mitglieder des Führungsteams, einschließlich der Möglichkeit, Maßnahmen und Projekte, Strategiedokumente, Sitzungsprotokolle und -tagesordnungen, finanzielle Scorecards sowie interne/externe NPS-Daten zu speichern.
Zugehörige Dienstleistungen

Facilitation Services (Moderationsleistungen)

Optionales Modell „We Drive“: Beyond Operations unterstützt den Kunden auf dessen Wunsch und Kosten bei der Moderation der Nutzung der Beyond-Software, um die Anforderungen des Kunden zu erfüllen.

Optionales Modell „We Drive You“: Beyond Operations bietet dem Kunden auf dessen Wunsch und Kosten ein monatliches Training für das Führungsteam an, einschließlich Moderation der Nutzung der Beyond-Software.

Onboarding und Nutzerschulung

Der Kunde ist für das Onboarding seiner eigenen Mitarbeiter in der Nutzung der Beyond-Software verantwortlich, unter Verwendung der Onboarding-E-Mail, der Nutzeranleitungen und des von Beyond Operations bereitgestellten Demo-Videos. Entscheidet sich der Kunde für das Modell „We Drive“ oder „We Drive You“, stellt Beyond Operations eine Live-Onboarding-Demonstration bereit.

Gebühren und Zahlung

SaaS-Dienst

Modell „You Drive“: 99 $ zzgl. GST pro Monat für den Kunden je 10 Mitglieder des Führungsteams, die berechtigte Nutzer werden.

Zugehörige Dienstleistungen – Facilitation

Modell „We Drive“: 100 $ zzgl. GST pro Monat je 10 Mitglieder des Führungsteams, damit der Kunde „We Drive“-Moderationsleistungen von Beyond Operations erhält.

Modell „We Drive You“: 4.500 $ zzgl. GST pro Monat; für die Dauer dieses Modells entfällt die monatliche Gebühr von 99 $ zzgl. GST für die Nutzung des SaaS-Dienstes.

Website https://www.beyondstrategy.ai/

Abschnitt B: Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Auslegung

1.1. Begriffsbestimmungen: In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe die angegebene Bedeutung:

Begriff
Bedeutung
Beyond-Software die im Eigentum von Beyond Operations stehende Softwareplattform für die Umsetzung von Unternehmensstrategien, die zur Bereitstellung des SaaS-Dienstes verwendet wird.
Vertrag Abschnitt A (Vertrag und wesentliche Details) und Abschnitt B (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Vertrauliche Informationen

die Bedingungen des Vertrags sowie alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und die im Zusammenhang mit dem Vertrag von der jeweils anderen Partei erlangt wurden.

Geistiges Eigentum, das im Eigentum von Beyond Operations steht, einschließlich der Beyond-Software und etwaiger Anpassungen der Beyond-Software, gilt als vertrauliche Information von Beyond Operations.

Die Daten gelten als vertrauliche Information des Kunden.

Daten sämtliche Daten, Inhalte und Informationen (einschließlich personenbezogener Daten), die im Eigentum des Kunden stehen, von ihm gehalten, genutzt oder erstellt werden und die mittels der Dienste gespeichert, eingegeben oder erzeugt werden.
Enddatum das Datum, an dem dieser Vertrag gemäß seinen Bestimmungen beendet wird.
Gebühren die in den wesentlichen Details festgelegten Gebühren, wie sie gemäß Ziffer 5.4 von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.
Höhere Gewalt

ein Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, mit Ausnahme:

  1. in dem Maße, in dem es durch angemessene Maßnahmen oder angemessene Sorgfalt einer Partei hätte vermieden werden können; oder

  2. einen Mangel an finanziellen Mitteln aus welchem Grund auch immer.
Rechte des geistigen Eigentums umfasst das Urheberrecht und alle weltweiten Rechte, die durch Gesetz, Common Law oder Billigkeitsrecht in Bezug auf Erfindungen (einschließlich Patente), eingetragene und nicht eingetragene Marken und Designs, Schaltkreis-Layouts, Daten und Datenbanken, vertrauliche Informationen, Know-how sowie alle sonstigen aus geistiger Tätigkeit resultierenden Rechte gewährt werden. „Geistiges Eigentum“ hat eine entsprechende Bedeutung und umfasst jede Verbesserung, Änderung oder abgeleitetes Werk des geistigen Eigentums.
Wesentliche Details die vertragsspezifischen Details gemäß Abschnitt A des Vertrags.
Bedenklich (Objectionable) umfasst bedenklich, verleumderisch, obszön, belästigend, bedrohlich oder in irgendeiner Weise rechtswidrig zu sein.
Zahlungsbedingungen die in den wesentlichen Details festgelegten Zahlungsbedingungen (sofern vorhanden).
Berechtigte Nutzer diejenigen Mitarbeiter des Kunden, die Mitglieder des Führungsteams sind und berechtigt sind, im Namen des Kunden gemäß Ziffer 3.3 auf die Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
Personenbezogene Daten hat die im Privacy Act 2020 festgelegte Bedeutung.
Zugehörige Dienstleistungen jede in den wesentlichen Details beschriebene zugehörige Dienstleistung sowie alle weiteren Dienstleistungen, die Beyond Operations dem Kunden im Rahmen des Vertrags zu erbringen zustimmt.
SaaS-Dienst der Dienst mit der Kernfunktionalität gemäß den wesentlichen Details.
Dienste der SaaS-Dienst und jede zugehörige Dienstleistung.
Startdatum das in den wesentlichen Details festgelegte Startdatum.
Zugrunde liegende Systeme Hardware, IT-Lösungen, Systeme und Netzwerke (einschließlich Software und Hardware), die zur Erbringung der Dienste erforderlich sind, einschließlich etwaiger Drittanbieterlösungen, -systeme und -netzwerke.
Website die Internetseite unter der in den wesentlichen Details angegebenen Domain oder eine andere, dem Kunden von Beyond Operations mitgeteilte Seite.
Jahr ein Zeitraum von 12 Monaten, beginnend mit dem Startdatum oder dem Jahrestag dieses Datums.

1.2. Auslegungsregeln: In diesem Vertrag gilt:

  1. Überschriften von Klauseln und sonstige Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung des Vertrags;
  2. Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt;
  3. ein Verweis auf:
    1. eine Vertragspartei schließt deren zulässige Rechtsnachfolger ein;
    2. Mitarbeiter (personnel) schließt leitende Angestellte, Arbeitnehmer, Auftragnehmer und Vertreter ein, wobei ein Verweis auf Mitarbeiter des Kunden nicht Beyond Operations umfasst;
    3. eine Person schließt eine natürliche Person, eine juristische Person, eine Personenvereinigung (unabhängig davon, ob sie eine juristische Person ist), einen Trust, eine Regierungsbehörde oder eine sonstige Einrichtung ein
    4. „einschließlich“ und ähnliche Wörter implizieren keine Beschränkung; und
    5. ein Gesetz umfasst Verweise auf Verordnungen, Anordnungen oder Bekanntmachungen, die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Gesetz oder den Verordnungen erlassen wurden, sowie alle Änderungen, Ersetzungen oder sonstigen Änderungen daran;
  4. keine Bestimmung des Vertrags wird gegen eine Partei ausgelegt, weil die Bestimmung von dieser Partei zuerst vorgeschlagen oder entworfen wurde; und
  5. bei einem Widerspruch zwischen Abschnitt B und Abschnitt A des Vertrags geht Abschnitt B vor, sofern in Abschnitt A nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

2. Dienste

2.1. Allgemein: Beyond Operations muss sich nach besten Kräften bemühen, die Dienste zu erbringen:

  1. in Übereinstimmung mit dem Vertrag und dem Recht Neuseelands;
  2. unter Anwendung angemessener Sorgfalt, Fachkenntnis und Umsicht; und
  3. unter Einsatz ausreichend geschulten, erfahrenen und qualifizierten Personals.

2.2. Nicht exklusiv: Die Erbringung der Dienste durch Beyond Operations gegenüber dem Kunden erfolgt nicht exklusiv. Nichts im Vertrag hindert Beyond Operations daran, die Dienste auch anderen Personen zu erbringen.

2.3. Verfügbarkeit:

  1. Vorbehaltlich Ziffer 2.3b wird sich Beyond Operations nach besten Kräften bemühen, sicherzustellen, dass der SaaS-Dienst während der üblichen Geschäftszeiten in Neuseeland verfügbar ist. Es ist jedoch möglich, dass der SaaS-Dienst gelegentlich nicht verfügbar ist, um Wartungsarbeiten oder sonstige Entwicklungsmaßnahmen zu ermöglichen, oder im Falle höherer Gewalt. Beyond Operations wird sich nach besten Kräften bemühen, etwaige Nichtverfügbarkeiten vorab auf der Website bekannt zu geben.

  2. Durch die Nutzung von Web-Diensten und APIs interagiert der SaaS-Dienst mit einer Reihe von Drittanbieterfunktionen. Beyond Operations gibt keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Verfügbarkeit dieser Funktionen ab. Unbeschadet des vorstehenden Satzes kann Beyond Operations, sofern ein Drittanbieter eine Funktion nicht mehr bereitstellt oder diese nicht mehr zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stellt, die Bereitstellung dieser Funktion gegenüber dem Kunden einstellen. Zur Klarstellung: übt Beyond Operations dieses Recht zur Einstellung der Verfügbarkeit einer Drittanbieterfunktion aus, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Rückerstattung, einen Preisnachlass oder eine sonstige Entschädigung.

2.4. Zugrunde liegende Systeme: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle zugrunde liegenden Systeme zu beschaffen, die er vernünftigerweise benötigt, um den SaaS-Dienst gemäß dem Vertrag zu erhalten.

2.5. Zusätzliche zugehörige Dienstleistungen:

  1. Beyond Operations kann von Zeit zu Zeit zusätzliche Dienstleistungen bereitstellen, die den SaaS-Dienst ergänzen.
  2. Auf Anfrage des Kunden und vorbehaltlich der Zahlung der anwendbaren Gebühren durch den Kunden kann Beyond Operations zustimmen, dem Kunden eine zusätzliche zugehörige Dienstleistung zu den Bedingungen des Vertrags zu erbringen.

3. Pflichten des Kunden

3.1. Allgemeine Nutzung: Der Kunde und seine Mitarbeiter müssen:

  1. die Dienste gemäß dem Vertrag ausschließlich nutzen für
    1. die eigenen internen Geschäftszwecke des Kunden; und
    2. rechtmäßige Zwecke (einschließlich der Einhaltung des Unsolicited Electronic Messages Act 2007); und
  2. die Dienste nicht an Dritte weiterverkaufen oder zugänglich machen oder anderweitig kommerziell verwerten; und
  3. die Beyond-Software strikt gemäß den von Beyond Operations von Zeit zu Zeit herausgegebenen Nutzeranleitungen verwenden.

3.2. Zugangsbedingungen:Beim Zugriff auf den SaaS-Dienst müssen der Kunde und seine Mitarbeiter:

  1. sich nicht als eine andere Person ausgeben oder eine Vollmacht zum Handeln im Namen anderer oder von Beyond Operations vortäuschen;
  2. den Absender aller elektronischen Übertragungen korrekt kennzeichnen;
  3. nicht versuchen, die Sicherheit oder Integrität der zugrunde liegenden Systeme zu untergraben;
  4. den SaaS-Dienst nicht in einer Weise nutzen oder missbrauchen, die die Funktionsfähigkeit der zugrunde liegenden Systeme beeinträchtigt oder die Fähigkeit anderer Nutzer, den SaaS-Dienst zu nutzen, beeinträchtigt;
  5. nicht versuchen, Material oder Daten einzusehen, darauf zuzugreifen oder diese zu kopieren, zu denen der Kunde nicht berechtigt ist;
  6. den SaaS-Dienst weder in einer Weise nutzen noch Daten übermitteln, eingeben oder speichern, die Rechte Dritter (einschließlich Rechte des geistigen Eigentums und Datenschutzrechte) verletzen oder bedenklich, unrichtig oder irreführend sind; und
  7. alle Nutzungsbedingungen der Website einhalten, wie sie von Zeit zu Zeit von Beyond Operations aktualisiert werden.

3.3. Mitarbeiter:

  1. Unbeschadet der Ziffer 3.2 darf keine andere Person als ein berechtigter Nutzer auf den SaaS-Dienst zugreifen oder diesen nutzen.
    1. Der Kunde kann jedes Mitglied seines Führungsteams als berechtigten Nutzer autorisieren; in diesem Fall stellt der Kunde Beyond Operations den Namen des berechtigten Nutzers sowie weitere von Beyond Operations vernünftigerweise benötigte Informationen zu diesem berechtigten Nutzer zur Verfügung.
    2. Der Kunde muss sicherstellen, dass jeder berechtigte Nutzer die Ziffern 3.1 und 3.2 sowie alle sonstigen von Beyond Operations dem Kunden mitgeteilten angemessenen Bedingungen einhält.
    3. Ein Verstoß gegen eine Bestimmung des Vertrags durch Mitarbeiter des Kunden (einschließlich, zur Klarstellung, eines berechtigten Nutzers) gilt als Verstoß des Kunden gegen den Vertrag.

    3.4. Genehmigungen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen einzuholen, die er und seine Mitarbeiter zur Nutzung der Dienste benötigen.

    4. Daten

    4.1. Zugriff von Beyond Operations auf Daten:

    1. Der Kunde erkennt an, dass:
      1. Beyond Operations zur Ausübung seiner Rechte und Erfüllung seiner Pflichten aus dem Vertrag Zugriff auf die Daten benötigen kann; und
      2. Beyond Operations die Daten zur Verbesserung seines SaaS-Dienstes nutzen und mit Daten anderer SaaS-Kunden zusammenfassen kann, um Benchmarking-Berichte oder sonstige kommerzielle Dienstleistungen bereitzustellen, sofern die Identität des Kunden nicht feststellbar ist; keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden; und die Daten des Kunden nicht separat aus der Datenaggregation ermittelt werden können.
      3. soweit erforderlich, jedoch vorbehaltlich Ziffer 7, Beyond Operations Mitarbeiter zum Zugriff auf die Daten zu diesen Zwecken autorisieren kann.

    4.2. Vertreter (Agent):

    1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Beyond Operations, soweit die Daten personenbezogene Daten enthalten, beim Erheben, Speichern und Verarbeiten dieser Daten über die Dienste als Vertreter des Kunden im Sinne des Privacy Act 2020 und anderer anwendbarer Datenschutzgesetze handelt.
    2. Der Kunde muss alle erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Person einholen, damit Beyond Operations diese Informationen gemäß dem Vertrag erheben, nutzen, speichern und verarbeiten kann.

      4.3. Datensicherungen:  Beyond Operations wird branchenübliche Maßnahmen ergreifen, um alle über die Dienste gespeicherten Daten zu sichern; der Kunde stimmt jedoch zu, eine separate Sicherungskopie aller von ihm auf den SaaS-Dienst hochgeladenen Daten aufzubewahren.

      4.4. Internationale Speicherung von Daten: Der Kunde stimmt zu, dass Beyond Operations Daten (einschließlich personenbezogener Daten) auf sicheren Servern speichern und gemäß den Standardbedingungen von Amazon Web Services darauf zugreifen kann; Beyond Operations kann diesen Dienst von Zeit zu Zeit ändern.

      4.5. Datenschutzrichtlinie: Die Parteien vereinbaren, dass die Datenschutzrichtlinie von Beyond Operations, verfügbar bei Frank Accounting Limited, c/o Icehouse, 125 St Georges Bay Road, Parnell, Auckland 1052, Neuseeland, in ihrer jeweils von Beyond Operations aktualisierten Fassung, für die Erhebung, Speicherung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten gilt, die vom Kunden und seinen berechtigten Nutzern bereitgestellt werden.

      4.6. Freistellung: Der Kunde stellt Beyond Operations von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Verfahren, Kosten, Auslagen (einschließlich der tatsächlichen von den Anwälten von Beyond Operations in Rechnung gestellten Anwaltskosten) und Verlusten jeglicher Art frei, die sich aus einem tatsächlichen oder behaupteten Anspruch eines Dritten ergeben, wonach Daten die Rechte dieses Dritten (einschließlich Rechte des geistigen Eigentums und Datenschutzrechte) verletzen oder die Daten bedenklich, unrichtig oder irreführend sind.

      5. Gebühren

      5.1. Gebühren: Der Kunde muss Beyond Operations die Gebühren zahlen.

      5.2. Rechnungsstellung und Zahlung:

      1. Beyond Operations stellt dem Kunden gültige GST-Steuerrechnungen zu den in den Zahlungsbedingungen festgelegten Terminen oder, falls keine festgelegt sind, monatlich im Voraus für die im Folgemonat fälligen Gebühren aus.
      2. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich GST, die der Kunde auf steuerpflichtige Lieferungen im Rahmen des Vertrags zu zahlen hat.
      3. Der Kunde muss die Gebühren:
        1. per elektronischem Lastschriftverfahren in verfügbaren Mitteln ohne Aufrechnung oder Abzug vor Beginn eines jeden Monats zahlen.

      5.3. Aussetzung der Dienste: Beyond Operations kann die Erbringung der Dienste gegenüber dem Kunden aussetzen, falls der Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bezahlt.

      5.4. Erhöhungen:

      1. Mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen kann Beyond Operations die Gebühren einmal pro Jahr erhöhen (jedoch nicht im ersten Jahr). Gemäß dieser Ziffer aktualisierte Gebühren gelten als die in den wesentlichen Details aufgeführten Gebühren.
      2. Möchte der Kunde die erhöhten Gebühren nicht zahlen, kann er den Vertrag mit einer Frist von mindestens 10 Tagen kündigen, sofern die Kündigung bei Beyond Operations vor dem Wirksamkeitsdatum der Gebührenerhöhung eingeht. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht gemäß dieser Ziffer, gilt er als mit den erhöhten Gebühren einverstanden.

      6. Geistiges Eigentum

      6.1. Eigentum:

      1. Vorbehaltlich Ziffer 6.1b verbleibt das Eigentum an den Diensten, der Website und allen zugrunde liegenden Systemen sowie alle daran bestehenden Rechte des geistigen Eigentums bei Beyond Operations (und/oder dessen Lizenzgebern). Der Kunde darf dieses Eigentum weder während noch nach der Laufzeit dieses Vertrags bestreiten.
      2. Das Eigentum an den Daten sowie alle daran bestehenden Rechte des geistigen Eigentums (im Verhältnis der Parteien zueinander) verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Beyond Operations eine weltweite, nicht ausschließliche, vollständig bezahlte, übertragbare und unwiderrufliche Lizenz ein, die Daten zu nutzen, zu speichern, zu kopieren, zu ändern, zugänglich zu machen und zu übermitteln, soweit dies im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
      3. Keine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei eine Marke der anderen Partei verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag vorgesehen.

        6.2. Feedback: Stellt der Kunde Beyond Operations Ideen, Kommentare oder Vorschläge in Bezug auf die Dienste oder die zugrunde liegenden Systeme (zusammen „Feedback“) zur Verfügung:

        1. stehen alle Rechte des geistigen Eigentums an diesem Feedback sowie alles, was infolge dieses Feedbacks entsteht (einschließlich neuer Materialien, Verbesserungen, Änderungen oder abgeleiteter Werke), ausschließlich Beyond Operations zu; und
        2. kann Beyond Operations das Feedback zu jedem Zweck nutzen oder offenlegen.

          6.3. Websites und Materialien Dritter: Der Kunde erkennt an, dass der SaaS-Dienst auf Websites, IT-Systeme oder Feeds Dritter verlinken kann, die mit dem SaaS-Dienst verbunden oder für diesen relevant sind. Ein Link vom SaaS-Dienst impliziert keine Billigung, Genehmigung oder Empfehlung durch Beyond Operations oder eine Verantwortung von Beyond Operations für diese Websites, Systeme oder Feeds oder deren Inhalte oder Betreiber. Beyond Operations schließt im gesetzlich zulässigen Umfang jegliche Verantwortung oder Haftung für diese Websites, Systeme oder Feeds aus.

          6.4. Freistellung wegen Rechten des geistigen Eigentums Dritter:

          1. Beyond Operations stellt den Kunden von jedem Anspruch oder Verfahren frei, das innerhalb Neuseelands gegen den Kunden erhoben wird, soweit dieser Anspruch oder dieses Verfahren behauptet, dass die Nutzung des SaaS-Dienstes durch den Kunden gemäß dem Vertrag eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums eines Dritten darstellt („IP-Anspruch“). Die Freistellung setzt voraus, dass der Kunde:
            1. Beyond Operations unverzüglich schriftlich über den IP-Anspruch informiert;
            2. keine Haftungsanerkennung abgibt und den IP-Anspruch ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Beyond Operations weder beeinträchtigt noch außergerichtlich beilegt; und
            3. Beyond Operations die vollständige Befugnis und alle erforderlichen Informationen erteilt, damit Beyond Operations die Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem IP-Anspruch führen und/oder beilegen kann. Die entstandenen oder erstatteten Kosten gehen zulasten von Beyond Operations.

          2. Die Freistellung gemäß Ziffer 6.5a gilt nicht, soweit ein IP-Anspruch entsteht aus oder im Zusammenhang steht mit:
            1. einem Verstoss des Kunden gegen den Vertrag;
            2. einer Nutzung des SaaS-Dienstes in einer Weise oder zu einem Zweck, der nicht vernünftigerweise vom Vertrag umfasst oder nicht schriftlich von Beyond Operations genehmigt wurde; oder
            3. Daten Dritter oder sonstigen Daten.
          3. Wird zu irgendeinem Zeitpunkt ein IP-Anspruch geltend gemacht oder ist dies nach vernünftigem Ermessen von Beyond Operations wahrscheinlich, kann Beyond Operations zur Verteidigung oder Beilegung des IP-Anspruchs (nach Wahl von Beyond Operations):
            1. für den Kunden das Recht erwirken, die vom IP-Anspruch betroffenen Gegenstände weiter zu nutzen; oder
            2. die vom IP-Anspruch betroffenen Gegenstände ändern, neu erbringen oder ersetzen, sodass sie nicht mehr rechtsverletzend sind; oder
            3. diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen.

          7. Vertraulichkeit

          7.1. Sicherheit: Jede Partei muss, sofern sie nicht über die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei verfügt::

          1. die vertraulichen Informationen der anderen Partei jederzeit vertraulich behandeln;
          2. angemessene Sicherheitsmaßnahmen einrichten und aufrechterhalten, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Nutzung zu schützen; und
          3. die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur an eigene Mitarbeiter oder fachliche Berater weitergeben, soweit dies erforderlich ist, und in diesem Fall sicherstellen, dass diese Mitarbeiter oder Berater über die Bestimmungen der Ziffern 7.1a und 7.1b informiert sind und diese einhalten; und
          4. vertrauliche Materialien in keiner Weise kopieren oder reproduzieren, es sei denn, dies ist erforderlich, um die Nutzung der vertraulichen Materialien für den Zweck zu ermöglichen, für den sie bereitgestellt wurden; und
          5. wenn eine Partei sich über die Vertraulichkeit von Informationen oder Materialien unsicher ist, muss sie diese als vertrauliches Material behandeln, bis die offenlegende Partei schriftlich bestätigt, dass dies nicht der Fall ist.

          7.2. Zulässige Offenlegung: Die Vertraulichkeitspflicht gemäß Ziffer 7.1a gilt nicht für eine Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen:

          1. zum Zweck der Erfüllung des Vertrags oder der Ausübung der Rechte einer Partei aus dem Vertrag;
          2. sofern gesetzlich vorgeschrieben (einschließlich der Regeln einer Börse);
          3. die durch kein Verschulden des Empfängers der vertraulichen Informationen oder seiner Mitarbeiter öffentlich zugänglich ist;
          4. die eine Partei des Vertrags rechtmäßig von einem Dritten ohne Beschränkung und ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht erhalten hat; oder
          5. durch Beyond Operations, sofern im Rahmen eines gutgläubigen Verkaufs seines Geschäfts (Vermögenswerte oder Anteile, ganz oder teilweise) an einen Dritten erforderlich, vorausgesetzt, Beyond Operations schließt mit dem Dritten eine Vertraulichkeitsvereinbarung zu Bedingungen, die nicht weniger restriktiv sind als diese Ziffer 7.

          8. Gewährleistungen

          8.1. Gegenseitige Gewährleistungen: Jede Partei sichert zu, dass sie über die volle Macht und Befugnis verfügt, diesen Vertrag einzugehen und ihre Verpflichtungen daraus zu erfüllen, die nach Unterzeichnung für die zusichernde Partei bindend sind.

          8.2.Keine stillschweigenden Gewährleistungen: Im gesetzlich zulässigen Umfang:

          1. beschränken sich die Gewährleistungen von Beyond Operations auf die in diesem Vertrag festgelegten, und alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen, ob durch Gesetz oder anderweitig (einschließlich einer Gewährleistung nach dem Contract and Commercial Law Act 2017), sind ausdrücklich ausgeschlossen; soweit sie nicht ausgeschlossen werden können, ist die Haftung dafür auf 1.000 NZD begrenzt; und
          2. gibt Beyond Operations keine Zusicherung hinsichtlich der Qualität der Dienste ab und verspricht nicht, dass die Dienste:
            1. den Anforderungen des Kunden entsprechen oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind; oder
            2. sicher, frei von Viren oder anderem schädlichen Code, unterbrechungsfrei oder fehlerfrei sind.

          8.3. Consumer Guarantees Act: Der Kunde stimmt zu und erklärt, dass er die Dienste erwirbt und den Vertrag zu geschäftlichen Zwecken abschließt und dass der Consumer Guarantees Act 1993 auf die Erbringung der Dienste oder den Vertrag keine Anwendung findet.

          8.4. Beschränkung der Rechtsbehelfe: Sieht ein Gesetz oder eine Rechtsvorschrift eine Bedingung oder Gewährleistung vor, die vertraglich nicht ausgeschlossen oder abgeändert werden kann, gilt diese Bedingung oder Gewährleistung als in den Vertrag aufgenommen. Die Haftung von Beyond Operations für einen Verstoß gegen diese Bedingung oder Gewährleistung ist jedoch nach Wahl von Beyond Operations beschränkt auf:

          1. die erneute Erbringung der Dienste; und/oder
          2. die Übernahme der Kosten für die erneute Erbringung der Dienste.

          9. Haftung

          9.1. Höchsthaftung: Die maximale Gesamthaftung von Beyond Operations aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Diensten, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig, darf in keinem Jahr 20.000 NZD übersteigen. Die Obergrenze dieser Ziffer 9.1 schließt die Obergrenze gemäß Ziffer 8.2a ein.

          9.2. Nicht erstattungsfähiger Schaden: Keine Partei haftet gegenüber der anderen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder den Diensten für:

          1. entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, entgangene Einsparungen, Geschäftsverlust, Datenverlust (einschließlich Daten) und/oder Verlust des Firmenwerts; oder
          2. Folgeschäden, indirekte, beiläufige oder besondere Schäden oder Verluste jeglicher Art.

          9.3. Unbeschränkte Haftung:

          1. Die Ziffern 9.1 und 9.2 gelten nicht zur Beschränkung der Haftung von Beyond Operations:
            1. im Rahmen der Freistellung gemäß Ziffer 6.4a; oder
            2. aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag für:

              1. Personenschaden oder Tod;
              2. Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder
              3. einen Verstoß gegen Ziffer 7.
          2. Ziffer 9.2 gilt nicht zur Beschränkung der Haftung des Kunden:
            1. zur Zahlung der Gebühren;
            2. im Rahmen der Freistellung gemäß Ziffer 4.6; oder
            3. aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag für:

              1. Personenschaden oder Tod;
              2. Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten; oder
              3. einen Verstoß gegen Ziffer 7.

          9.4. Keine Haftung für Verstoss der anderen Partei: Keine Partei ist verantwortlich, haftbar oder gilt als vertragsbrüchig hinsichtlich der Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag oder anderweitig, soweit die Nichterfüllung dadurch verursacht wird, dass die andere Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt oder durch Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten der anderen Partei oder ihrer Mitarbeiter.

          9.5. Schadensminderung: Jede Partei muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen zu mindern, die ihr aus einer Handlung oder Unterlassung der anderen Partei im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen könnten.

          10. Laufzeit, Kündigung und Aussetzung

          10.1. Dauer: Sofern nicht gemäß dieser Ziffer 10 gekündigt, gilt für den Vertrag:

          1. er beginnt am Startdatum und endet am Enddatum; jedoch
          2. wenn in den wesentlichen Details kein Enddatum angegeben ist, läuft er für aufeinanderfolgende Zeiträume von 12 Monaten ab dem Startdatum weiter, sofern nicht eine Partei mit einer Frist von 30 Tagen kündigt, dass der Vertrag mit Ablauf der jeweils laufenden Vertragslaufzeit endet.
          3. der Vertrag läuft auf monatlicher Basis zur monatlichen Gebühr (und ansonsten zu den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen) weiter und kann mit einer Frist von einem Kalendermonat per E-Mail schriftlich gekündigt werden.

          10.2. Weitere Kündigungsrechte:

          1. Jede Partei kann den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei:
            1. gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags verstößt und dieser Verstoß nicht:
              1. innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung der ersten Partei, in der zur Behebung des Verstosses aufgefordert wird, behoben wird; oder
              2. behebbar ist;
            2. zahlungsunfähig, liquidiert oder insolvent wird, ein Verwalter, Insolvenzverwalter, Liquidator, gesetzlicher Verwalter, Bevollmächtigter eines Hypothekengläubigers oder Sicherungsnehmers bestellt wird, in irgendeiner Form von Insolvenzverfahren oder externer Verwaltung unterliegt oder aus irgendeinem Grund den Geschäftsbetrieb einstellt; oder
            3. aufgrund höherer Gewalt für 30 Tage oder länger nicht in der Lage ist, eine wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen.

          10.3. Folgen der Kündigung oder des Ablaufs:

              1. Die Kündigung oder der Ablauf des Vertrags berührt nicht die Rechte und Pflichten der Parteien, die vor dieser Kündigung oder diesem Ablauf entstanden sind.
              2. Bei Kündigung oder Ablauf des Vertrags muss der Kunde alle Gebühren für vor dieser Kündigung oder diesem Ablauf erbrachte Dienste zahlen.
              3. Soweit eine Partei keine fortbestehenden Rechte zur Nutzung vertraulicher Informationen hat, muss sie auf Verlangen der anderen Partei nach Kündigung oder Ablauf des Vertrags alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sich in ihrem Besitz oder ihrer Kontrolle befinden, umgehend zurückgeben oder vernichten.
              4. Zu jedem Zeitpunkt bis zu einem Monat nach dem Datum der Kündigung oder des Ablaufs kann der Kunde verlangen:
                1. eine Kopie der über den SaaS-Dienst gespeicherten Daten, sofern der Kunde die Gebühr von Beyond Operations für die Bereitstellung dieser Kopie zahlt. Nach Erhalt dieser Anfrage muss Beyond Operations eine Kopie der Daten in einem gängigen elektronischen Format bereitstellen. Beyond Operations gewährleistet nicht, dass das Format der Daten mit irgendeiner Software kompatibel ist; und/oder
                2. die Löschung der über den SaaS-Dienst gespeicherten Daten; in diesem Fall muss Beyond Operations sich nach besten Kräften bemühen, diese Daten umgehend zu löschen.

          Zur Klarstellung: Beyond Operations ist nicht verpflichtet, Ziffer 10.4di nachzukommen, soweit der Kunde zuvor bereits die Löschung der Daten beantragt hat.

          10.4. Obligations continuing: Fortbestehende Pflichten: Bestimmungen, die aufgrund ihrer Natur über die Kündigung oder den Ablauf des Vertrags hinaus fortbestehen sollen, einschließlich der Ziffern 4.5, 6, 7, 8.4, 9, 10.4, 10.5 und 11, bleiben in Kraft.

          10.5. Aussetzung des Zugangs: Unbeschadet sonstiger Rechte oder Rechtsbehelfe von Beyond Operations kann Beyond Operations den Zugang des Kunden zum SaaS-Dienst einschränken oder aussetzen, wenn der Kunde (einschließlich seiner Mitarbeiter):

          1. die Sicherheit oder Integrität des SaaS-Dienstes oder der zugrunde liegenden Systeme untergräbt oder zu untergraben versucht;
          2. den SaaS-Dienst nutzt oder zu nutzen versucht:
            1. zu unlauteren Zwecken; oder
            2. in einer Weise, die, außer zu normalen betrieblichen Zwecken, die betriebliche Leistung des SaaS-Dienstes wesentlich beeinträchtigt; oder
            1. anderweitig wesentlich gegen den Vertrag verstoßen hat (nach vernünftigem Ermessen von Beyond Operations).

            10.6. Mitteilung: Beyond Operations muss den Kunden informieren, wenn es den Zugang des Kunden gemäß Ziffer 10.6 einschränkt oder aussetzt.

            11. Streitigkeiten

            11.1. Verhandlungen nach Treu und Glauben: Vor gerichtlichen Schritten muss sich eine Partei nach besten Kräften bemühen, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen.

            11.2. Fortbestehende Pflichten: Jede Partei muss, soweit möglich, ihre Pflichten aus dem Vertrag auch bei einer Streitigkeit weiter erfüllen.

            11.3. Recht auf Rechtsschutz: Diese Ziffer 11 berührt nicht das Recht einer Partei, dringenden einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen.

            12. Allgemeines

            12.1. Höhere Gewalt: Keine Partei haftet gegenüber der anderen für eine Nichterfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht wird, vorausgesetzt, die betroffene Partei:

            1. informiert die andere Partei unverzüglich und stellt vollständige Informationen über die höhere Gewalt bereit;
            2. bemüht sich nach besten Kräften, die höhere Gewalt zu überwinden; und
            3. erfüllt ihre Pflichten weiterhin, soweit praktikabel; und

            der Vertrag wird automatisch und ohne Haftung 10 Werktage nach Mitteilung der höheren Gewalt beendet, sofern diese höhere Gewalt fortbesteht.

            12.2. Rechte Dritter: Keine andere Person als Beyond Operations und der Kunde hat ein Recht auf einen Vorteil aus dem Vertrag oder auf dessen Durchsetzung.

            12.3. Verzicht: Ein Verzicht auf ein Recht aus dem Vertrag muss schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet werden.

            12.4. Unabhängiger Auftragnehmer: Vorbehaltlich Ziffer 4.2 ist Beyond Operations ein unabhängiger Auftragnehmer, und es besteht im Rahmen des Vertrags kein sonstiges Verhältnis mit dem Kunden (z. B. Joint Venture, Vertretung, Trust oder Partnerschaft).

            12.5. Mitteilungen: Eine Mitteilung einer Partei im Rahmen des Vertrags muss der anderen Partei per E-Mail an die von der anderen Partei hierfür mitgeteilte E-Mail-Adresse zugestellt werden.

            12.6. Salvatorische Klausel: Die Rechtswidrigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrags berührt nicht die Rechtmäßigkeit, Durchsetzbarkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags.

            12.7. Änderungen: Jede Änderung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

            12.8. Vollständige Vereinbarung: Der Vertrag enthält alles, was die Parteien in Bezug auf die Dienste vereinbart haben, und ersetzt und annulliert alles, was vor dem Startdatum erörtert, ausgetauscht oder vereinbart wurde. Die Parteien haben sich nicht auf eine Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung zum Gegenstand des Vertrags verlassen, die nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist, und eine solche Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung hat ab dem Startdatum keine Wirkung. Unbeschadet des vorstehenden Satzes vereinbaren die Parteien, die Abschnitte 9, 12A und 13 des Fair Trading Act 1986 vertraglich auszuschließen.

            12.9. Unterauftragsvergabe und Abtretung:

            1. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Beyond Operations, die nicht unangemessen verweigert werden darf, keine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag abtreten, novieren, unterverpachten oder übertragen. Der Kunde bleibt trotz einer genehmigten Abtretung, Unterauftragsvergabe oder Übertragung für seine Pflichten aus dem Vertrag verantwortlich. Jede Abtretung, Novation, Unterauftragsvergabe oder Übertragung muss schriftlich erfolgen.
            2. Jeder Kontrollwechsel des Kunden gilt als Abtretung, für die die vorherige schriftliche Zustimmung von Beyond Operations gemäß Ziffer 12.9a erforderlich ist. In dieser Ziffer bedeutet „Kontrollwechsel“ jede Übertragung von Anteilen oder sonstige Regelung, die den Kunden oder ein Mitglied seiner Unternehmensgruppe betrifft und zu einer Änderung der tatsächlichen Kontrolle über den Kunden führt.

              12.10. Recht: Der Vertrag unterliegt dem Recht Neuseelands und ist entsprechend auszulegen. Jede Partei unterwirft sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte Neuseelands in Bezug auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag.

              12.11. Vertragsausfertigungen: Der Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, von denen jede als Original gilt und die zusammen einen einzigen Vertrag bilden. Eine Partei kann dem Vertrag beitreten, indem sie eine Ausfertigung unterzeichnet und der anderen Partei per E-Mail zusendet.